Insolvenzschutz bei Pauschalreisen ohne Wenn und Aber
Sachsen
22.02.2012 09:52
Verbraucherzentrale Sachsen zu verbraucherfreundlichen gerichtlichen Klarstellungen
Auch wenn ein Reiseveranstalter von vornherein in betrügerischer Absicht Kundengelder einkassiert hat und dabei nie vorhatte, die entsprechenden Reisen auch durchzuführen, haben Insolvenzversicherer dafür einzustehen. „Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16.02.2012 (AZ: C 134/11) damit die Rechte von Reisenden nochmals erheblich gestärkt“, so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Vermutlich wird der Bundesgerichtshof (BGH) am 14.03.2012 zwei zur gleichen Rechtsfrage anhängige Verfahren ebenso entscheiden. Erst im November... (Beitrag gekürzt)
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